bKV: Neue Sachbezugsfreigrenze bringt Vorteile
Neuen Spielraum bei Budget-Tarifen nutzen
Eine Idee setzt sich durch: Bei der betrieblichen Krankenversicherung werden sogenannte Budget-Tarife immer beliebter. Kein Wunder – für die Beschäftigten bieten sie ein Höchstmaß an individuellen Nutzungsmöglichkeiten für privatmedizinische Leistungen. Damit steigern sie die Mitarbeiterzufriedenheit und die Bindung an den Betrieb erheblich.
Budget-Tarife – Wie ging das noch gleich?
Budget-Tarife funktionieren ganz einfach: Wie bei jeder anderen Form der bKV schließen Sie als Unternehmer für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine private Krankenzusatzversicherung ab. Mit einem Budget-Tarif haben Ihre Angestellten dann die Möglichkeit, ein festes Jahresbudget für frei wählbare medizinische Leistungen auszugeben. Von Zahnbehandlung und -prophylaxe über Sehhilfen bis zu freier Krankenhauswahl und vielem mehr. Bei der Höhe des Budgets stehen unterschiedliche Stufen zur Auswahl – 300, 600, 900 oder 1.200 Euro.
Attraktiv ist die bKV auch deshalb, weil die arbeitgeberfinanzierte Beiträge nicht als Bar-, sondern als Sachlohn gelten. Das heißt: Ihre Beschäftigten müssen bis zu einer bestimmten Sachbezugsfreigrenze auf diese Zuwendung weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. 2022 wurde diese Grenze von bis dahin 44 Euro auf derzeit 50 Euro erhöht. Dadurch haben Unternehmen jetzt also mehr Spielraum bei der Gestaltung von freiwilligen Zuwendungen an Mitarbeiter – etwa durch einen bKV-Budget-Tarif.
Die Vorteile der neuen Sachbezugsfreigrenze
Der Hintergrund: Manche Betriebe hatten die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro bereits durch andere Benefits ausgeschöpft, etwa durch Tankgutscheine oder Ähnliches.
Nun stehen weitere sechs Euro monatlich zur Verfügung, um die Freigrenze mit einer zusätzlichen bKV voll zu nutzen. Sechs Euro klingt zwar erstmal nicht viel. Es gibt aber günstige Budget-Einsteigertarife mit Monatsbeträgen von sechs Euro oder weniger. Somit können Sie Ihren Beschäftigten also Zugang zu privatmedizinischen Leistungen ermöglichen , selbst wenn bereits andere Zuwendungen den Freibetrag „anknabbern“.
Außerdem lassen sich Beiträge zur bKV als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Vielleicht sollten Sie als Unternehmer aber grundsätzlich einmal prüfen, wie Ihre Mitarbeiter dazu stehen, die Sachbezugsfreigrenze vollständig für eine bKV zu nutzen. Nicht unwahrscheinlich, dass Sie damit auf Interesse stoßen: Denn laut Employer Brand Research 2022 nannten mehr als jeder zweite Beschäftigte (immerhin 56 Prozent) die betriebliche Krankenversicherung als beliebteste Arbeitgeberzusatzleistung.